In der Gemeinde Ahrensfelde, einem malerischen Ort im Landkreis Barnim, werden neue Schiedspersonen und stellvertretende Schiedspersonen gesucht. Die bisherigen Amtsinhaber beenden in diesem Jahr ihre Amtszeiten, was eine großartige Gelegenheit für interessierte Bürgerinnen und Bürger darstellt, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu bewerben. Schiedspersonen übernehmen eine zentrale Rolle in der außergerichtlichen Streitbeilegung und tragen aktiv zur Harmonisierung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens bei.
Die Aufgaben der Schiedspersonen sind vielseitig und reichen von der Durchführung von Schlichtungsverfahren bis hin zum Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen. Darüber hinaus sind sie verantwortlich für die Führung des Kassenbuches und die Abrechnung der Verfahren. Das Ziel dieser Institution ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, indem sie Konflikte auf eine einvernehmliche Weise lösen. Typische Einsatzbereiche umfassen nachbarschaftliche Streitigkeiten, Konflikte zur Hausordnung sowie Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Auch in Fällen von leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung kommen Schiedspersonen zum Einsatz.
Anforderungen und Unterstützung für Bewerber
Die Anforderungen an die Bewerber sind klar definiert: So müssen sie ihren Wohnsitz in der Gemeinde Ahrensfelde haben, mindestens 25 Jahre alt sein und das Wahlrecht besitzen. Zudem wird ein sicheres und besonnenes Auftreten sowie die Fähigkeit zur sachlichen, vorurteilsfreien und unparteiischen Kommunikation erwartet. Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass die Bewerber ausreichend Zeit für die Amtsgeschäfte aufbringen können.
Die Schiedsstelle verpflichtet zur Neutralität, und um die zukünftigen Schiedspersonen zu unterstützen, übernimmt die Gemeinde die Sachkosten und finanziert Grund- und Aufbauseminare. Zudem wird eine fördernde Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. angeboten, und die Räumlichkeiten für die Schlichtungsverfahren werden im Ortsteilzentrum Ahrensfelde zur Verfügung gestellt. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Gemeindevertretung für einen Zeitraum von fünf Jahren, anschließend bedarf es der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Bernau. Die Bewerbungsfrist endet am 02.03.2026, und die Bewerbungen sind an die Gemeinde Ahrensfelde, Herrn Becker, Lindenberger Straße 116, 356 Ahrensfelde zu richten. Rückfragen können an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite von Barnim Aktuell zu finden.
Rechtlicher Rahmen für Schlichtungsverfahren
Das Interesse an der Schiedsstelle in Ahrensfelde steht auch im Kontext eines neuen Gesetzes, das der Landtag zur außergerichtlichen Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren in Strafsachen beschlossen hat. Dieses Gesetz regelt die Bedingungen und Verfahren für die außergerichtliche Streitbeilegung, wie in den einzelnen Abschnitten des Gesetzes festgelegt. Beispielsweise ist die Klageerhebung nur nach einem erfolglosen Einigungsversuch möglich, was die Bedeutung der Schiedspersonen unterstreicht. Schlichtungsverfahren sind nicht nur in zivilrechtlichen Streitigkeiten von großer Bedeutung, sondern auch in vielen strafrechtlichen Angelegenheiten, wie dem Täter-Opfer-Ausgleich.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und hebt frühere Regelungen auf. Schiedsstelle und anerkannten Gütestellen kommt eine bedeutende Rolle zu, da sie nicht nur zur Konfliktlösung beitragen, sondern auch rechtliche Bindungen schaffen können. Vergleiche vor einer gemeindlichen Schiedsstelle gelten beispielsweise als Vollstreckungstitel. Für weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen kann der vollständige Text des Gesetzes auf der Webseite von Brandenburgs Ministerium für Justiz eingesehen werden.
Schlichtungsverfahren in Brandenburg
In Brandenburg existieren über 200 gemeindliche Schiedsstellen mit ungefähr 450 ehrenamtlichen Schiedspersonen, die eine wertvolle Ressource für die Bürger darstellen. Diese Schlichtungsverfahren bieten eine neutrale Plattform, auf der streitende Parteien eine außergerichtliche Verständigung anstreben können. Schlichter haben keine Entscheidungsbefugnis, können jedoch wertvolle Lösungsvorschläge unterbreiten. Neben den gemeindlichen Schiedsstellen gibt es auch anerkannte Gütestellen, die gemäß § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO existieren und deren Anerkennung durch den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erfolgt.
Insgesamt zeigt sich, dass die Schiedsstelle in Ahrensfelde nicht nur eine wichtige Funktion in der Gemeinschaft übernimmt, sondern auch im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg steht. Der Aufbau eines konstruktiven Dialogs und die Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind essentielle Bestandteile einer funktionierenden Zivilgesellschaft. Für weitere Informationen über die Schlichtungsverfahren in Brandenburg kann die Webseite des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg besucht werden.