Im Landkreis Barnim, unweit von Berlin, gibt es derzeit ein großes Aufeinandertreffen zwischen Mietwagenunternehmen und dem traditionellen Taxigewerbe. Die Verwaltung hat zwar keine Pläne, ein Mindestbeförderungsentgelt (MBE) einzuführen, doch die Diskussion darüber wird immer lauter. Bernd Bachmann, Gewerbevertreter aus Bernau, hat die Missstände im Kreistag angesprochen und fordert ein härteres Vorgehen gegen illegale Praktiken im Mietwagenverkehr. Besonders in Bernau haben sich viele Mietwagenkonzessionen etabliert, die überwiegend in Berlin operieren und die Zahl der Taxikonzessionen um ein Vielfaches übersteigen. Der Landkreis Barnim verzeichnet eine 18-mal höhere Anzahl an Mietwagenkonzessionen im Vergleich zu Taxikonzessionen.

Die Kreisverwaltung ist über die Missstände informiert und hat bereits Maßnahmen ergriffen, darunter die Prüfung mehrerer Mietwagenunternehmen und den Widerruf von Genehmigungen. Klagen gegen diese Widerrufe verliefen jedoch erfolglos. In einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 9. Februar 2025 wurden Beschlussanträge des Ordnungsamtes und einer AfD-Abgeordneten abgelehnt, was die Diskussion um ein MBE weiter anheizt. Die Amtsleiterin des Ordnungsamtes hat zwar Unterschiede zwischen Taxi und Mietwagen dargelegt, doch Bachmann sieht darin ein Problem und kritisiert die langsame Reaktion der Behörde auf die Missstände.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Urteile

Ein kürzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig (VG Leipzig, Urt. v. 15.11.2024, Az. 1 K 311/23) könnte für die Diskussion im Landkreis Barnim von Interesse sein. In diesem Fall klagte eine Mietwagenanbieterin gegen einen Genehmigungsbescheid, der ein Mindestbeförderungsentgelt vorschrieb, das teilweise 75 % über dem Taxitarif lag. Das Gericht stellte fest, dass Mindestbeförderungsentgelte gemäß § 51a Abs. 1 PBefG zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen festgelegt werden können, betonte jedoch die Notwendigkeit eines „Level-Playing-Fields“ zwischen Taxen und Mietwagen.

Das Gericht erkannte zwar die grundsätzliche Zulässigkeit von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen an, kritisierte jedoch die Höhe des festgelegten Entgelts als unangemessen. Dies könnte die Diskussion im Barnim beeinflussen, wo Bachmann argumentiert, dass ein MBE nicht nur für Taxis, sondern auch für alle Mietwagen im Landkreis gelten sollte. Die AfD und die CDU im Kreistag unterstützen ebenfalls die Einführung eines MBE, um fairen Wettbewerb und die Einhaltung gesetzlicher Mindestvoraussetzungen zu gewährleisten.

Der Weg nach vorn

Die nächste Sitzung des Kreistages findet am 19. April statt, und die Parteien sind bereits im Wahlkampfmodus. Bachmann plant, in dieser Sitzung weitere Fragen zu stellen, um die Thematik weiter voranzutreiben. Währenddessen haben Städte wie Leipzig bereits Maßnahmen ergriffen, um den Wettbewerb zwischen Taxen und Mietwagen zu regulieren. Die Diskussion um ein Mindestbeförderungsentgelt könnte somit nicht nur lokal, sondern auch auf einer breiteren Ebene an Relevanz gewinnen.

In Barnim bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird. Die Probleme im Mietwagenverkehr sind bekannt, und die Verwaltung ist gefordert, Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Bürger als auch den Anforderungen an einen fairen Wettbewerb gerecht werden. Die Entwicklungen in Leipzig könnten als wegweisend für die zukünftige Regulierung im Mietwagenverkehr in Barnim und darüber hinaus angesehen werden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die Artikel auf Taxi Times, BBG und Partner und LTO besuchen.