Am 8. März 2026 stehen in Forst (Lausitz) sowohl die Bürgermeisterwahl als auch die Landratswahl an. Diese Doppelwahl verspricht, ein spannendes Ereignis für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landkreises Spree-Neiße zu werden. Die Wahlzeit ist von 8 bis 18 Uhr, und die Wähler können in insgesamt 24 Urnenwahllokalen ihre Stimme abgeben. Für diejenigen, die nicht vor Ort wählen können, wird auch die Möglichkeit der Briefwahl angeboten, wobei die Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahltag eingereicht werden müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist kostenlos und eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Interessierte sollten sich auch die Frist bis zum 6. März, 18 Uhr, merken, um ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen.
Bei der Bürgermeisterwahl treten zwei Kandidaten an: Simone Taubenek (parteilos) und Ingo Bochmann (AfD). Im Rennen um das Amt des Landrates sind gleich vier Kandidaten vertreten: Heusler (CDU), Beyer (AfD), Jahn (SPD) und Hanschke (Die PARTEI). Eine Stichwahl für die Bürgermeisterwahl ist aufgrund der nur zwei Antretenden eher unwahrscheinlich. Die Stimmenauszählung beginnt nach 18 Uhr, wobei zuerst die Stimmen für die Landratswahl und danach die für die Bürgermeisterwahl gezählt werden. Der gesamte Wahlablauf wird nach dem Öffentlichkeitsprinzip durchgeführt, was bedeutet, dass interessierte Bürger die Wahlabläufe beobachten können, ohne sich vorher anzumelden. Wahlbeobachter sind zudem im Kreishaus und im Forster Rathaus willkommen.
Wichtige Informationen zur Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Briefwahl, der unterschrieben an das zuständige Wahlbüro übermittelt werden muss. Ab dem 4. Februar 2026 können die Briefwahlunterlagen auch online über die Website der Stadt Forst oder via QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe persönlich erfolgen muss, eine Vollmacht ist nicht zulässig.
Für die eventuelle Stichwahl am 22. März 2026 müssen ebenfalls Briefwahlunterlagen angefordert werden. Diese werden voraussichtlich ab dem 11. März 2026 versendet. Sollte ein Wähler seine Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten, kann er bis spätestens 15:00 Uhr am Wahltag einen Antrag auf Neubestellung stellen. Eine eidesstattliche Erklärung ist erforderlich, wenn die Wahlunterlagen nicht angekommen sind.
Wahlberechtigung und -verfahren
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren, die am Wahltag mindestens drei Monate in Deutschland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Es ist zu beachten, dass das Wahlrecht nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei schweren Verbrechen, entzogen werden kann. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, gewählt zu werden, solange er das aktive Wahlrecht nicht verloren hat.
Für die Bundestagswahl im Jahr 2025 nutzten etwa 3100 von 14.000 wahlberechtigten Forstern die Möglichkeit der Briefwahl. Dies zeigt, dass die Briefwahl eine beliebte Option für viele Wähler ist, die möglicherweise am Wahltag verhindert sind. In Deutschland ist es üblich, dass Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis per Briefwahl wählen können, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen, was den Anteil der Briefwähler in den letzten Jahren erheblich erhöht hat.
Für weitere Informationen zu den Wahlen in Forst können Sie die offiziellen Seiten besuchen: hier und hier.