BGH-Urteil bringt Klarheit: Sparkassen müssen Zinsen nachbezahlen!
Bundesgerichtshof urteilt zu Zinsanpassungen bei Sparkassen Barnim und Spree-Neiße. Sparer:innen können auf Nachzahlungen hoffen.

BGH-Urteil bringt Klarheit: Sparkassen müssen Zinsen nachbezahlen!
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat für viele Sparer in Brandenburg einen Lichtblick gebracht. Am 9. Dezember 2025 bestätigte das oberste Gericht Urteile gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße, die zu Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Brandenburg gehörten. Diese Klagen betrafen die Verwendung unwirksamer Zinsanpassungsklauseln in sogenannten Prämiensparverträgen, die in den 1990er- und 2000er-Jahren angeboten wurden. Die Sparkassen sind nun verpflichtet, die Zinsen nachzuberechnen und entsprechende Nachzahlungen an die betroffenen Kunden zu leisten, was ein jahrelanges Warten auf Klarheit beendet.
barnim-aktuell.de berichtet, dass das Brandenburgische Oberlandesgericht bereits im Mai 2024 entschieden hatte, dass eine transparente Zinsberechnung für die Sparer einzufordern ist. Verbraucherzentralen hatten bundesweit erfolgreich ähnliches eingeklagt, womit der BGH auch den langen Weg solcher Verfahren eviterte.
Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim wurde am 9. November 2021 eingereicht, gefolgt von einer zweiten Klage am 15. Juli 2022 gegen die Sparkasse Spree-Neiße. Insgesamt haben rund 300 Verbraucher gegen die Barnimer Sparkasse und etwa 400 gegen die Spree-Neiße Sparkasse geklagt. Diese Klagen kamen aus einem Gefühl der Ungerechtigkeit, denn die Zinsen, die Sparer über Jahre vertraglich garantiert bekommen sollten, wurden oft einseitig und intransparent angepasst, was zu enormen Verlusten für die Verbraucher führte.
Verbraucherzentrale Brandenburg hebt hervor, dass dies für viele einen Anlass zur Klage lieferte, da die langen Laufzeiten der Verträge nicht ausreichend gewürdigt wurden. Auch die Verbraucherbetreuung ist aktiv: Die Sparkassen werden die betroffenen Kundinnen und Kunden kontaktieren, doch wer bis Ende Februar 2026 nichts von seiner Bank hört, sollte sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Entwicklungen und Reaktionen
Die Verbraucherzentrale hat die letztlichen Urteile zwar begrüßt, jedoch auch kritisiert, dass die Langfristigkeit der Sparverträge nicht hilfreich genug in die Überlegungen der Gerichte eingeflossen ist. Kund:innen, die bereits einen Vergleich mit den Sparkassen geschlossen hatten, können jedoch nicht an den Musterfeststellungsklagen teilnehmen. Wichtig ist auch, dass Verbraucher:innen, die finanzielle Ansprüche geltend machen möchten, unbedingt die Fristen im Auge behalten sollten. Nach Kündigung des Vertrages verjährt der Anspruch auf Nachzahlungen nach drei Jahren, was die Situation zusätzlich kompliziert macht.
tagesschau.de informiert darüber, dass die grundsätzlichen Zinsanpassungssysteme der Banken nicht haltbar sind. Einseitige Zinsanpassungen, die für die Sparer nachteilig sind, dürfen nicht ohne weiteres erfolgen.
Zusätzlich gibt es auch eine laufende Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland wegen zu geringer Zinszahlungen, was zeigt, dass der Trend zu mehr Transparenz und fairen Zinsen in der Branche an Fahrt gewinnt. Die erste Verhandlung in diesem Verfahren fand bereits am 18. Januar 2023 statt und das Urteil wurde am 26. März 2025 verkündet, ist aber noch nicht rechtskräftig. Angesichts der weiten Reichweite dieser Klageaktionen haben sich bundesweit etwa 15.000 Verbraucherinnen und Verbraucher an den Verfahren beteiligt, was die Bedeutung dieses Themas unterstreicht.
Für die Sparer in Brandenburg ist die derzeitige Situation sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance. Während viele auf Nachzahlungen hoffen, bleibt angespannt zu beobachten, wie sich die Bankenlandschaft infolge dieser Urteile entwickeln wird. Es bleibt zu wünschen, dass die Verbraucher sich aktiv über ihre Rechte informieren und die Unterstützung der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.
In der Zwischenzeit können alle Betroffenen, die ihre Verträge überprüfen möchten, sicherstellen, dass sie rechtzeitig handeln, um ihre Ansprüche durchzusetzen.