Die Stadt Lübbenau/Spreewald hat mit der Planung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung begonnen. Dabei geht es um die Entwicklung eines langfristigen Konzepts, das nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch die Sicherheit der Wärmeversorgung gewährleistet. Beauftragt wurde das Konsortium bestehend aus der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH und der Integral Projekt GmbH & Co. KG, um verschiedene klimafreundliche Wärmequellen zu untersuchen. Hierzu zählen unter anderem Wärme aus dem Erdreich, Solarenergie und industrielle Abwärme sowie die Möglichkeit von Wärmenetzen für unterschiedliche Stadtbereiche.

Die Wärmeplanung führt zunächst zu keinen Verpflichtungen für die Bürger, sondern dient als strategische Orientierung. Entscheidungen über konkrete Projekte werden erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen, wobei eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Wärmeplans aufgrund technologischer und gesetzlicher Entwicklungen vorgesehen ist. Für eine transparente Informationspolitik wird ebenso gesorgt. Ein Stadtforum am 22. April wird die Bürger über die Fortschritte informieren, und im Laufe des Jahres sind weitere öffentliche Veranstaltungen geplant. Aktuelle Informationen sind auf der Webseite klima-luebbenau.de zu finden.

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Bundesweite Wärmeplanung und neue gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Wärmeplanung in Lübbenau ist Teil einer bundesweiten Strategie zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045. Das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Kommunen Konzepte zur Wärmeversorgung erstellen müssen. Dies ist durch die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung geregelt, die Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Dabei übernimmt der Bund die Kosten für die Planung, sodass keine finanziellen Belastungen für Lübbenau entstehen werden.

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Das Wärmeplanungsgesetz schafft Planungs- und Investitionssicherheit für die Akteure vor Ort und verpflichtet die Länder zur Durchführung von Wärmeplanungen. Kernstück des Gesetzes ist die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten, die auf Bestands- und Potenzialanalysen basieren. Zudem werden Anforderungen an den Einsatz von Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen festgelegt, mit dem Ziel, bis 2030 mindestens 30% und bis 2040 sogar 80% der Wärmeversorgung aus diesen Quellen zu decken.

Die Rolle der Kommunen in der Wärmeplanung

Die Kommunen sind in der Regel die planungsverantwortlichen Stellen gemäß Wärmeplanungsgesetz und prüfen, welche Wärmeversorgungsart vor Ort wirtschaftlich ist. Die Gemeindegebiete werden in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, wobei festgelegt wird, wo Wärmeversorgung über Wärmenetze oder Wasserstoffnetze erfolgen kann und wo dezentrale Lösungen nötig sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Identifikation lokaler Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme, die in die lokale Wärmeversorgung integriert werden sollen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Wärmeplanung rechtlich unverbindlich ist. Dies bedeutet, dass keine Rechte oder Pflichten für Bürger oder Unternehmen entstehen. Die Ergebnisse der Planung werden jedoch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt. Ziel ist es, die Wärmeversorgung spätestens 2045 treibhausgasneutral zu gestalten, indem fossile Energieträger durch Erneuerbare Energien ersetzt werden.

Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen zur Wärmeplanung in Lübbenau/Spreewald besuchen Sie die Webseite Radio Cottbus und Bundeswirtschaftsministerium.