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Heute ist der 12.03.2026 und die Lage in der Geflügelhaltung bleibt angespannt, insbesondere in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Spree-Neiße, wo kürzlich Fälle von Newcastle Disease (ND) festgestellt wurden. Diese hochansteckende Viruserkrankung betrifft Wildvögel und Geflügel, darunter Hühner, Puten und Tauben. Die Übertragungswege sind vielfältig: Sie reichen von direktem Kontakt mit infizierten Tieren über ihre Ausscheidungen bis hin zu kontaminierten Gegenständen und sogar der Luft. Die Symptome sind alarmierend: Atemnot, Durchfall, verminderte Legeleistung, Appetitlosigkeit und nervöse Störungen wie Zittern oder Lähmungen können auftreten. Die Tierverluste können erheblich sein und im Falle eines Ausbruchs müssen die betroffenen Tiere tierschutzgerecht getötet werden. Aktuell gibt es einen bestätigten Fall in einem Geflügelbetrieb in Zeesen mit etwa 84.000 Tieren. Die Veterinärbehörden haben bereits Maßnahmen ergriffen und Schutz- sowie Überwachungszonen eingerichtet.

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) sind derzeit keine Fälle bekannt, jedoch beobachten die Veterinärbehörden die Situation aufmerksam. Geflügelhalter werden aufgefordert, erhöhte Wachsamkeit an den Tag zu legen und Schutzmaßnahmen gewissenhaft einzuhalten. Zu den wichtigen Schutzmaßnahmen gehört, dass Eierschalen nicht verfüttert werden dürfen, da das Virus daran haften kann. In Deutschland besteht eine Impfpflicht für Hühner und Puten, und regelmäßige Impfungen sind dringend empfohlen. Außerdem sollten strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden, wie saubere Ställe, getrennte Kleidung und Schuhwerk sowie der Verzicht auf Kontakt zu fremdem Geflügel. Bei Verdacht auf Newcastle Disease muss unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert werden, da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt. Kontaktinformationen zum Veterinäramt OSL sind: Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft, Dubinaweg 10, 1968 Senftenberg, Telefon: (03573) 870-4421 (am Wochenende: -4400).

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Die Bedrohung durch Newcastle Disease

Die Newcastle Disease stellt nicht nur in Brandenburg, sondern auch in Bayern eine ernstzunehmende Bedrohung dar, insbesondere für Hühner und Puten. Jungtiere sind besonders empfänglich für die Krankheit. Trotz der bestehenden Impfpflicht können auch in geimpften Beständen Ausbrüche auftreten. Diese Impfung schützt zwar vor schweren Krankheitsverläufen und hohen Verlusten, verhindert jedoch nicht immer Infektionen und Virusausscheidungen. Typische Symptome umfassen Atemwegssymptome, Abgeschlagenheit und Leistungsabfall. Bei Legehennen kann es zu einem plötzlichen Einbruch der Legeleistung kommen, und Veränderungen der Eier sind ebenfalls möglich: Braune Eier werden heller, Schalen können dünner oder unregelmäßig werden. In Mastbeständen kann die Erkrankung schwerer verlaufen, mit starkem Atemnot und erhöhten Sterblichkeiten.

Das Virus breitet sich oft innerhalb weniger Tage im Bestand aus, was eine frühe Erkennung entscheidend macht. Mögliche Eintragsquellen sind unter anderem Tierbewegungen, kontaminierte Schlachtkisten, externe Personen und mechanische Überträger wie Fliegen. Für betroffene Betriebe ist es wichtig, Impfungen und Biosicherheitsmaßnahmen eng miteinander zu verknüpfen. Strikte Hygieneschleusen sollten eingehalten und betriebsfremde Personen kontrolliert werden. Bei einem deutlichen Legeleistungsrückgang oder erhöhter Sterblichkeit muss eine amtliche Klärung der Newcastle Disease umgehend erfolgen.

Einordnung und Ausblick

Die Newcastle-Krankheit, insbesondere der Genotyp VII.1.1, ist in Osteuropa verbreitet, u.a. in Polen und Tschechien. Daher müssen Geflügelhalter in Deutschland ihre Pflichtimpfungen überprüfen und gegebenenfalls auffrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind verpflichtet, diese Impfungen zu überprüfen. Die Biosicherheitsmaßnahmen sollten regelmäßig auf den Prüfstand, insbesondere die Kontrolle von Personenkontakten und den Austausch von Gegenständen. Bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in ND-geimpften Herden sollte eine Laboruntersuchung auf Newcastle Disease eingeleitet werden.

Die aktuelle Lage verdeutlicht die erhebliche Gefährdung für Geflügel- und andere Vogelhaltungen, insbesondere in Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5. Das Engagement und die Wachsamkeit der Geflügelhalter sind entscheidend, um die Gesundheit der Bestände zu sichern und wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Weitere Informationen zur Newcastle Disease und zum Schutz von Geflügelbeständen sind auf den Webseiten der jeweiligen Behörden verfügbar, wie etwa bei den Veterinärbehörden, der TGD Bayern und dem Friedrich-Loeffler-Institut.