Die Vogelgrippe ist zurück in Brandenburg und sorgt für besorgniserregende Entwicklungen in der Region. Anfang Herbst 2025 wurde die Krankheit zunächst bei Kranichen festgestellt, was schnell zur Folge hatte, dass in vielen Teilen Deutschlands die ersten Fälle in Geflügelfarmen registriert wurden. Um die Seuche einzudämmen, wurden Hunderttausende Tiere in kommerziellen Geflügelhaltungen getötet, auch in Brandenburg. Die Situation beruhigte sich zwar etwas im Spätherbst 2025, jedoch gab es noch keine Entwarnung.

Die Geflügelpest, wie die Vogelgrippe auch genannt wird, ist eine oft tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die viele Vogel- und Geflügelarten betrifft. Im Jahr 2025 kam es zu einem Massensterben unter Kranichen; Mitte Oktober starben laut Behörden-Schätzungen mehr als 1800 Kraniche in Brandenburg. In der Linumer Teichlandschaft bei Fehrbellin waren die Szenen dramatisch, als zahlreiche verendende Kraniche gesichtet wurden. Die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg warnt zudem vor einer akuten Infektionsgefahr für andere Vogelarten, darunter Großtrappen, Wasservögel und Greifvögel.

Gefahren für die Geflügelhaltung

Besonders betroffen sind Geflügelhaltungen, die entlang der Flugwege der Wildvögel liegen. Nach dem Nachweis der Vogelgrippe bei zwei Kranichen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde eine Aufstallpflicht beschlossen. Dies bedeutet, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter besonderen Schutzvorrichtungen gehalten werden muss, um den Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Das hochansteckende Virus kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden, und im Falle eines befallenen Bestands werden in der Regel alle Tiere getötet. Menschen infizieren sich nur in sehr seltenen Fällen.

Die Vogelgrippe tritt seit Jahren immer wieder in Deutschland auf, und der Herbst ist traditionell ein kritischer Zeitraum, da die Vogelzüge die Verbreitung des Virus begünstigen. In diesem Jahr sind vor allem Kraniche betroffen, aber auch andere Arten können erkranken. Laut Experten besteht das Infektionsrisiko ganzjährig, ist allerdings in den Herbst- und Wintermonaten am höchsten. Frühere Ausbruchswellen zwischen 2006 und 2020 waren ebenfalls mit dem Vogelzug im Herbst verbunden und haben gezeigt, wie schnell sich die Krankheit ausbreiten kann.

Maßnahmen und Ausblick

Um die Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, wurden Schutzmaßnahmen für Nutztiere wie Legehennen, Masthähnchen, Gänse und Enten erlassen. Besonders wichtig ist es, dass Nutz- und Heimtiere von Futter- und Wasserstellen, die Wildvögel nutzen, ferngehalten werden. In Regionen mit Wildvogeldurchzugsgebieten, wie Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein, haben die Behörden ebenfalls Stallpflicht für Geflügel erlassen.

Wenn die Vogelgrippe in einem Geflügelbestand nachgewiesen wird, müssen nicht nur alle Tiere getötet werden, sondern es werden auch ein Sperrbezirk (3 km Radius) und ein Beobachtungsgebiet (10 km Radius) um den betroffenen Bestand eingerichtet. Im Sperrbezirk gilt dann Stallpflicht; die Tiere dürfen den Stall nicht verlassen, und im gesamten Beobachtungsgebiet ist der Verkauf von Eiern, frischem Fleisch oder Geflügel untersagt.

Für Verbraucher wird derzeit keine Preiserhöhung für Geflügelfleisch oder Eier aufgrund der Vogelgrippe erwartet. Doch Europa kämpft seit fast 20 Jahren mit dieser ernstzunehmenden Erkrankung, die sich rasant verbreiten kann und vor allem für Vögel tödlich ist. Für Menschen ist die Vogelgrippe jedoch ungefährlich. Dennoch bleibt die Situation angespannt, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickeln wird. Weitere Informationen finden Sie in den ausführlichen Berichten von MAZ und Spiegel.