Tarifrevolution! Rettungsdienst in Märkisch-Oderland erhält große Fortschritte
Märkisch-Oderland verbessert Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst: Tarifverträge bringen Entlastungen und finanzielle Anerkennung für Beschäftigte.

Tarifrevolution! Rettungsdienst in Märkisch-Oderland erhält große Fortschritte
Am 5. Dezember 2025 haben sich die Verhandlungsführer des dbb und anderer Parteien in Berlin getroffen, um über einen neuen Haustarifvertrag zu beraten. Ziel dieser Gespräche war es, den Tarifvertrag an die kürzlich erzielte Einigung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anzupassen. Laut dbb wurden dabei einige zentrale Ergebnisse erzielt, die insbesondere die Beschäftigten im Rettungsdienst Märkisch-Oderland spürbar entlasten sollen.
Eine der wichtigsten Neuigkeiten ist die deutliche Reduzierung der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit. So wird diese ab 2027 auf 46 Stunden wöchentlich und ab 2028 auf 44 Stunden wöchentlich gesenkt, wobei der volle Lohnausgleich bestehen bleibt. Zudem wird es ab 2027 eine Ausgleichszahlung von monatlich 200 Euro für alle Beschäftigten geben, wodurch ein zusätzliches finanzielles Plus geschaffen wird.
Wichtige Regelungen und Verbesserungen
Einige weitere Regelungen sind ebenfalls von Bedeutung: Ab 2026 werden alle Zeiten ohne Bereitschaft zu 100 % als Vollarbeit gewertet. Zudem wird auf Grundlage des Rahmendienstplans ein zusätzlicher Urlaubstag eingeführt, der ab 2027 in Kraft tritt. Außerdem können die Beschäftigten ab dem 1. Januar 2026 Langzeitkonten in Anspruch nehmen, was mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung bieten soll.
Das Einigungspapier muss nun bis zum 18. Dezember noch von den Gremien bestätigt werden. Die klare Absicht dahinter ist es, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Rettungsdienst weiter zu verbessern und eine moderne Tarifgestaltung zu etablieren.
Entgeltordnung und Eingruppierung
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Entgeltordnung gemäß dem TVöD, die spezifische Entgeltgruppen für die verschiedenen Tätigkeiten im Rettungsdienst regelt. Hierzu wird zwischen unterschiedlichen Gruppen unterschieden, die wie folgt aussehen:
| Entgeltgruppe | Berufsbezeichnung |
|---|---|
| 4 | Rettungssanitäterinnen und -sanitäter |
| 6 | Rettungsassistentinnen und -assistenten |
| N | Notfallsanitäterinnen und -sanitäter |
| 9a | Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Rettungswachenleitern |
| 9b | Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen |
| 10 | Leiterinnen und Leiter von Rettungswachen mit mindestens 40 unterstellten Beschäftigten |
Interessant ist, dass Notfallsanitäter der Entgeltgruppe N zugeordnet sind, welche der Entgeltgruppe P 8 des TVöD entspricht. Sie arbeiten vornehmlich in Rettungswagen, Notarztfahrzeugen, sowie in verschiedenen anderen medizinischen Einrichtungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei von den jeweiligen Bundesländern festgelegt, was bedeutet, dass die Eingruppierungsregelungen ausschließlich gelten, wenn der Rettungsdienst von den Kommunen selbst betrieben wird, in privaten Rettungsdiensten jedoch oftmals andere Tarifverträge zum Tragen kommen, wie Haufe erläutert.
Zusammengefasst zeigt sich, dass die aktuelle Tarifrunde im Rettungsdienst viele positive Aspekte für die Beschäftigten mit sich bringt. Die neuen Regelungen könnten nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern auch die Wertschätzung der Beschäftigten nachhaltig verbessern. In einem Bereich, der oft unter immensem Druck steht und vielfach von besonderen Herausforderungen geprägt ist, ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Zudem verdienen es die Retter in der Not, für ihre wichtige Arbeit angemessen anerkannt zu werden, so zeigt es auch der Kommunalforum.