Heute ist der 2.04.2026. Im Landkreis Märkisch-Oderland bahnt sich eine Kontroversen um Gebührenbescheide für Leerfahrten mit dem Krankenwagen an. Ab Ende April 2026 plant der Landkreis, diese Bescheide an Patientinnen und Patienten zu verschicken, obwohl die Verhandlungen über die Kosten für Rettungsfahrten noch laufen. Gesundheitsminister René Wilke (SPD) zeigt sich über diesen Schritt verwundert und bezeichnet ihn als verfrüht. Er fordert den Landkreis auf, die laufenden Verhandlungen abzuwarten, um eine abgestimmte Lösung zu ermöglichen. Die Gebühren sollen rückwirkend für etwa 2.000 Leerfahrten im Jahr 2025 erhoben werden, basierend auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, welches besagt, dass Krankenkassen Leerfahrten nicht übernehmen müssen.
Der Landkreis begründet die Einführung der Gebühren mit einem Gesetz, das eine Erstattung der Kosten nur bei einem tatsächlichen Transport vorsieht. Märkisch-Oderland war bereits 2025 der erste Kreis in Deutschland, der Gebührenbescheide für Rettungsfahrten verschickte, jedoch nicht speziell für Leerfahrten. In der aktuellen Situation laufen neue Verhandlungen zwischen der Regierung, den Landkreisen, Städten und Krankenkassen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vor einer Woche wurde in Cottbus und Dahme-Spreewald ein Moratorium für drohende Gebührenbescheide verkündet, was die Diskussion weiter anheizt. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte bereits vor einem Jahr eine Lösung für die Kosten der Rettungsfahrten gefordert, doch eine Einigung über die Leerfahrten steht noch aus.
Hintergrund und aktuelle Entwicklungen
Die Ankündigung des Landkreises erfolgt vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen und des genannten Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg. Normalerweise tragen Landkreise und kreisfreie Städte die Kosten für Rettungsfahrten, die dann von den Krankenkassen erstattet werden. In diesem Fall jedoch stellt sich die Frage, inwieweit Leerfahrten, die nicht zu einem Transport geführt haben, als Kostenfaktor berücksichtigt werden können. Die Gebühren für den Rettungsdienst sollen zudem in der Satzung zum 1.1.2025 geändert werden, um Fehlfahrten geltend zu machen, was die Situation komplizierter macht.
Die Diskussion um die Gebühren für Leerfahrten zeigt deutlich, wie wichtig eine klare Regelung in diesem Bereich ist. Der Widerstand von Gesundheitsminister Wilke und die aktive Rolle des Ministerpräsidenten Woidke verdeutlichen das Bemühen um eine Lösung, die sowohl die finanziellen Interessen der Landkreise als auch die der Patienten berücksichtigt. Die nächsten Wochen könnten entscheidend sein, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.
Die Entwicklungen im Landkreis Märkisch-Oderland sind ein Beispiel für die Herausforderungen, die im Gesundheitswesen immer wieder auftreten. Es bleibt abzuwarten, ob die Verhandlungen zu einer Einigung führen und wie die Regelungen letztendlich ausgestaltet werden, um sowohl die Patienten als auch die finanziellen Aspekte der Rettungsdienste zu berücksichtigen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Artikeln von Zeit und n-tv.