Illegale Techno-Party im Tagebau: Polizei schließt Feier nach Lärmbeschwerden

Illegale Techno-Party im Tagebau: Polizei schließt Feier nach Lärmbeschwerden

Klettwitz, Deutschland - Am vergangenen Wochenende sorgte eine illegale Techno-Party im ehemaligen Tagebau Klettwitz in Brandenburg für Aufregung. Laut der RBB24 wurde die Veranstaltung in der Nacht von Samstag auf Sonntag von der Polizei aufgelöst, nachdem mehrere Lärmbeschwerden eingegangen waren. Rund 100 feiernde Partygäste trafen die Beamten im Wald an, wo sie umfangreiches Equipment, darunter Lautsprechertürme und ein Notstromaggregat, aufgebaut hatten.

Die Polizei entschied sich, die Räumung des Geländes bis zum folgenden Morgen zu gestatten, da die technische Ausstattung der Partygäste und deren Alkoholisierung eine sofortige Räumung erschwerten. In diesem Zusammenhang prüft die Polizei mögliche strafrechtliche Konsequenzen, wie Hausfriedensbruch oder Verstöße gegen das Waldgesetz. Solche Vorfälle werfen auch Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen auf, die für Veranstaltungen im Freien gelten.

Rechtliche Auswirkungen und Lärmschutz

Wie die Bussgeld-Info berichtet, sind Feste im Freien oft mit erhöhtem Geräuschpegel verbunden. Anwohner können Lärmbelästigungen anzeigen, wobei diese je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Landesimmissionsschutzgesetze legen hier die Rahmenbedingungen fest.

In einem anderen Fall wurde im Mai 2024 eine illegale Techno-Party in einem Waldstück in Dresden beendet, bei der über 80 Teilnehmer anwesend waren. Der Veranstalter, ein 26-jähriger Physikstudent, wurde mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro belegt, da die Veranstaltung auch unrechtmäßig im Landschaftsschutzgebiet stattfand. Der Student legte Einspruch ein und wurde letztendlich auf 300 Euro herabgestuft, was zeigt, dass die finanziellen Umstände der Betroffenen bei solchen Entscheidungen oft eine Rolle spielen, wie die Tag24 berichtete.

Generell müssen Veranstalter Lärmschutzauflagen beachten, die in verschiedenen Gesetzen festgelegt sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die beispielsweise vierstellig sein können. Auch besondere Veranstaltungen, die einmal jährlich stattfinden, werden oft anders beurteilt. Hierbei stellt sich die Frage, wo genau die Grenze zwischen Feiern und Lärmbelästigung verläuft, da auch nach 22:00 Uhr überschrittene Lärmschutzrichtwerte zu einer Belästigung führen können.

Der Vorfall im Tagebau Klettwitz zeigt einmal mehr, dass die Einhaltung dieser Vorschriften von zentraler Bedeutung ist. Während viele das Bedürfnis nach Musik und Feierkultur haben, müssen wir gleichzeitig die Rechte der Anwohner und den Schutz unserer Natur respektieren. Die Balance zwischen Feiern und den gesetzlichen Vorgaben ist eine Herausforderung, die in Zukunft weiterhin diskutiert werden muss.

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OrtKlettwitz, Deutschland
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