In Brandenburg ist die Vorfreude auf die Adventszeit in vollem Gange, denn nach heftigen Protesten haben die Behörden grünes Licht für willkommene Traditionen gegeben: Geschmückte Feuerwehrautos und Traktoren dürfen wieder durch die Straßen rollen. Diese festlichen Lichterfahrten sind nicht nur ein leuchtendes Zeichen der Gemeinschaft, sondern auch eine tief verwurzelte Brauchtumstradition, die nun offiziell anerkannt wird, wie die Borkener Zeitung berichtet.
Die Zweifel, die anfangs wegen der Sicherheit der selbst installierten Beleuchtung aufkamen, sind nun ausgeräumt. Innen- und Verkehrsministerium haben beschlossen, dass diese festlichen Umzüge als Teil des Weihnachtsbrauchtums anerkannt werden. Der Landesfeuerwehrverband zeigt sich zufrieden mit dieser Entscheidung, die auch dank einer engagierten Unterschriftensammlung von Bürgerinnen und Bürgern zustande kam. Insbesondere die traditionelle Lichterfahrt der Feuerwehr in Königs Wusterhausen stand auf der Kippe, bevor die Behörden endlich ein Einsehen hatten.
Geplante Fahrten im Advent
Für die kommenden Wochen haben bereits mehrere Lichterfahrten ihren Weg in die Planung gefunden. So treten am 29. November Landwirte aus der Uckermark mit beleuchteten Traktoren eine Fahrt nach Prenzlau an. Am 6. Dezember wird in Strausberg die festliche Ausfahrt mit weihnachtlich geschmückten Treckern folgen. Highlight wird das Ausflugsfahrten-Wochenende am vierten Adventswochenende, an dem die Freiwillige Feuerwehr Strausberg durch die Stadt fahren wird.
- 29. November: Landwirte aus der Uckermark fahren nach Prenzlau
- 6. Dezember: Geschmückte Traktoren in Strausberg
- 4. Adventswochenende: Lichterfahrt Feuerwehr Strausberg
Die Veranstaltungsmöglichkeiten sind vielfältig: Sie können entweder als Versammlung, als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltung oder als erlaubnispflichtige Veranstaltung nach dem Paragrafen 29 der Straßenverkehrsordnung deklariert werden. Verkehrsbehörden sind dafür zuständig, über Begleit- und Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden.
Regeln für die Lichterfahrten
Trotz der festlichen Stimmung gibt es klare Richtlinien, die beachtet werden müssen: Die Weihnachtslichter an den Fahrzeugen dürfen nicht durchgehend leuchten oder blinken. Während der An- und Abfahrt muss das Licht abgeschaltet werden, solange keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen. Diese Regelungen sind entscheidend, um sowohl die Sicherheit als auch die festliche Atmosphäre der Fahrten zu gewährleisten.
Im Kontext der Weihnachtszeit, die in Deutschland traditionsgemäß mit verschiedenen Bräuchen wie Adventskalendern, Weihnachtsmärkten und dem geschmückten Weihnachtsbaum verbunden ist, gewinnt die Rückkehr dieser Lichterfahrten noch mehr Bedeutung. Weihnachtsmärkte, die oft seit dem Mittelalter existieren, bieten nicht nur festliche Stimmung, sondern auch kulinarische Köstlichkeiten für die Besucher. Die Vielfalt der Bräuche rund um die Weihnachtszeit zeigt, wie lebendig und regional unterschiedlich das Weihnachtsbrauchtum in Deutschland ist, wie ebenfalls die Wikipedia beschreibt.
Mit all diesen Veranstaltungen wird deutlich: In Brandenburg wird der Advent nicht nur gefeiert; er wird mit leuchtenden Fahrzeugen durch die Straßen getragen. Die Rückkehr der Lichterfahrten nach den Protesten ist ein schönes Beispiel dafür, wie wichtig Gemeinschaft und Tradition sind – nicht nur in der besinnlichen Weihnachtszeit.