Walnussbaum fällt auf Geburtstagsparty: Sechs Verletzte in Schwedt!
Nach Astabbruch auf Geburtstagsfeier in Schwedt: Sechs Verletzte, Ermittlungen zur Verkehrssicherungspflicht laufen.

Walnussbaum fällt auf Geburtstagsparty: Sechs Verletzte in Schwedt!
Am 28. Juni 2025 kam es in Schwedt zu einem erschreckenden Vorfall während einer privat organisierten Geburtstagsparty: Ein zehn Meter langer Ast eines Walnussbaumes fiel direkt auf die Feiernden. Die Feier fand unter dem Baum statt, der zentral zwischen mehreren Etagen eines Wohnhauses steht. Bei dem Unglück wurden sechs Personen leicht verletzt und mussten zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden. Die Feuerwehr hat das Areal zunächst abgesperrt, um weiteren Gefahren vorzubeugen – Grillhütten und Kinderspielzeug waren nach dem Vorfall sichtbar geblieben. Bis Montag war der Ast noch immer nicht beseitigt, was Fragen zur Verkehrssicherung aufwirft.
Die polizeilichen Ermittlungen zur Verkehrssicherungspflicht des privaten Vermieters des Mehrfamilienhauses sind bereits im Gange. Die Abteilungsleiterin der Stadtpflege im Schwedter Rathaus, Carola Duckert, machte deutlich, dass Grundstücksbesitzer dafür verantwortlich sind, dass von ihren Bäumen keine Gefahren ausgehen. Solche Unfälle könnte man mit regelmäßigen Baumkontrollen verhindern, die sicherstellen, dass herabhängende oder morsche Äste rechtzeitig erkannt werden. „Im Schadensfall ist es wichtig, dass man nachweisen kann, dass man sich um die Sicherheit gekümmert hat“, so Duckert.
Verkehrssicherungspflicht und ihre Bedeutung
Eine Verkehrssicherungspflicht für Bäume gibt es nicht nur in Schwedt, sie ist in vielen Wohngebieten von Bedeutung. Sie besagt, dass Grundstücksbesitzer die Verantwortung haben, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen. Das umfasst unter anderem die regelmäßige Überprüfung des Baumzustands, das Aufstellen von Warnschildern und gegebenenfalls die Fällung gefährdeter Bäume. Kommt es zu einem Unfall wie dem in Schwedt, können Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer geltend gemacht werden, sollten diese Pflichten nicht erfüllt worden sein.
Besitzern von Grundstücken wird geraten, Fachleute wie Förster oder Baumsachverständige hinzuzuziehen, insbesondere bei älteren oder kranken Bäumen. Eine professionelle Beurteilung hilft, die Sicherheit der Bäume zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.
Wind und Wetter als zusätzliche Gefahren
Am Donnerstag vor dem Vorfall fegte ein heftiges Sturmtief mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h über Schwedt, woraufhin der Deutsche Wetterdienst vor möglichen Baumstürzen und Astabbrüchen warnte. Obwohl keine großflächigen Schäden in der Stadt hinterlassen wurden, bleibt unklar, ob der Sturm bereits am Walnussbaum zu einem Riss im Holz führte, der letztlich den Astabbruch auslöste.
Unfälle mit Aufprall auf Bäume sind außerdem oft schwerwiegender als Unfälle ohne solche Kollisionen – ein Aufprall auf einen Baum erhöht die Unfallschwere gleich um das Achtfache. Diese Erkenntnis könnte die Stadt Schwedt veranlassen, entlang gefährdeter Straßenabschnitte entsprechend präventive Maßnahmen zu ergreifen. Der Raum für Verbesserungen in der Verkehrssicherheit ist somit groß und es ist wichtig, dass Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen, wie beispielsweise einer regelmässigen Baumkontrolle, umgesetzt werden.
Insgesamt verdeutlicht dieser Vorfall die Notwendigkeit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit der Verkehrssicherungspflicht für Bäume und die Verantwortung, die jeder Grundstücksbesitzer trägt. Die tragischen Ereignisse in Schwedt sollten als Weckruf für alle Eigentümer dienen, nicht nur ihren eigenen Besitz, sondern vor allem auch die Sicherheit ihrer Nachbarn zu berücksichtigen.