In Brandenburg gibt es aktuelle Entwicklungen in der Bekämpfung der Geflügelpest. Der Landkreis Uckermark hat heute zwei wichtige Tierseuchenallgemeinverfügungen aufgehoben, bleibt jedoch bei der allgemeinen Stallpflicht. Diese Maßnahme gilt weiterhin im gesamten Landkreis, um die Geflügelbestände zu schützen. Hintergrund sind die letzten Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza, die vor allem in Lychen und dem benachbarten Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen wurden. Laut nordkurier.de betont der stellvertretende Amtstierarzt Henry Strathmann die Notwendigkeit dieser Stallpflicht, um ein weiteres Ansteckungsrisiko durch Wildvögel zu minimieren.
Die Aufstallung, die seit dem 2. November in Kraft ist, verpflichtet alle Geflügelhalter, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter sicheren Schutzvorrichtungen zu halten. Diese Schutzmaßnahmen müssen so gestaltet sein, dass sie Wildvögel von den Beständen fernhalten. Des Weiteren appelliert Strathmann an die Geflügelhalter, strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, die Hygiene, Reinigung und Desinfektion umfassen. Veranstaltungen mit Geflügel sind weiterhin untersagt, um die Verbreitung des Virus zu verhindern.
Geflügelpest in Deutschland und Europa
Im bundesweiten Kontext zeigt sich, dass die Geflügelpest auch in Niedersachsen verstärkt auftritt. Dort wurden seit September 2025 insgesamt 77 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) verzeichnet. Die betroffenen Landkreise in Niedersachsen umfassen Cloppenburg, Diepholz und viele weitere. tierseucheninfo.niedersachsen.de berichtet, dass in ähnlichen Zeiträumen auch in anderen Bundesländern über 165 Ausbrüche registriert werden mussten. Insbesondere die Virusstämme H5 und H7 sind für die schweren Krankheitsbilder bei Geflügel verantwortlich. Die Situation bleibt angespannt, da riskante Wildvogelpopulationen das Infektionsrisiko erhöhen.
Die Hochpathogene aviäre Influenza hat nicht nur Geflügelbestände betroffen, sondern auch bei Wildvögeln, wie Kranichen und anderen Arten, schwere Schäden verursacht. Infektionen bei Menschen sind jedoch äußerst selten, und es gab in Europa seit 2020 weniger als zehn registrierte Fälle, die meist mild verliefen. Das Virus H5N1, welches die schwerste Form der Erkrankung auslöst, hat vor allem in Deutschland und Italien in den letzten Jahren für Aufregung gesorgt.
Biosicherheitsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen
Die Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen ist daher entscheidend, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu stoppen. Das österreichische Gesundheitsministerium weist ebenfalls auf die Bedeutung dieser Maßnahmen hin. Laut verbrauchergesundheit.gv.at müssen in Gebieten mit erhöhtem Risiko besondere Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehört die getrennte Haltung von Enten und Gänsen sowie die Kontrolle von Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel. Die Meldepflicht für tote Vögel ist ebenso obligat, um frühzeitig auf mögliche Krankheitsausbrüche reagieren zu können.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Gefahr durch die aviäre Influenza weiterhin ernst genommen werden muss. Die Landwirtschaft und die Aufsichtsbehörden sind gefordert, wachsam zu sein und die notwendigen Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen, um die Bestände zu schützen und eine mögliche Ausbreitung zu verhindern.