Drogenfahrt in Prenzlau: E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss gestoppt

Ein 32-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde in Prenzlau unter Drogeneinfluss gestoppt. Er muss sich nun wegen verschiedener Straftaten verantworten.
Ein 32-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde in Prenzlau unter Drogeneinfluss gestoppt. Er muss sich nun wegen verschiedener Straftaten verantworten. (Symbolbild/MB)

Drogenfahrt in Prenzlau: E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss gestoppt

Heinrich-Heine-Straße, 17291 Prenzlau, Deutschland - In der Nacht von Montag, dem 16. Juni, hat die Polizeiinspektion Uckermark auf der Heinrich-Heine-Straße in Prenzlau einen 32-jährigen E-Scooter-Fahrer gestoppt. Der Grund: Ein positiver Drogenschnelltest auf Amphetamine und ein Kennzeichen, das nicht zu seinem Fahrzeug gehörte. Solche Kontrollen sind wichtig, da sie dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Der E-Scooter, den der Betroffene von Freunden ausgeliehen hatte, wurde bei der anschließenden Kontrolle genauer unter die Lupe genommen. Die Polizei hat eine Blutprobe entnommen, um die genaue Substanzaufnahme zu ermitteln. Gemäß Nordkurier sieht sich der Fahrer nun mehreren Ermittlungen ausgesetzt: unter anderem wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verkehrsordnungswidrigkeit.

Rechtslage beim Drogenkonsum

Über die rechtlichen Konsequenzen von Drogen am Steuer hat anwalt.de detailliert informiert. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München ist der Konsum von Alkohol und Drogen beim Führen eines E-Scooters auch ohne offensichtliche Ausfallerscheinungen verboten. Bereits geringer Drogenkonsum kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, was besonders für E-Scooter-Fahrer zu beachten ist, da für diese Fahrzeuge keine formale Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Das Urteil zeigt, dass selbst eine minimale Amphetamin-Konzentration von 5,6 ng/ml zu ernsten Konsequenzen führen kann. Der Gesetzgeber hat hierbei eine klare Linie gezogen: Mischkonsum gilt als ungeeignet für das Führen von Fahrzeugen. Dies wird untermauert durch die Tatsache, dass E-Scooter im öffentlichen Raum und insbesondere in Großstädten häufig zur Gefahrenquelle werden, wie der Bussgeldkatalog feststellt.

Sicherheit im Straßenverkehr

Besonders alarmierend ist, dass im Jahr 2020 über 1.150 Unfälle mit Personenschaden in Verbindung mit E-Scootern registriert wurden. Ein häufiges Problem hierbei ist das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Die Unfallstatistik zeigt deutlich, dass der Genuss von berauschenden Mitteln die Fähigkeiten des Fahrers erheblich beeinträchtigen kann, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

Die Vorschriften rund um E-Scooter sind klar: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, das Fahrzeug muss versichert und mit einem Kennzeichen versehen sein. Fahren auf Gehwegen ist ebenso untersagt, wie das Fahren nebeneinander. Wer sich nicht an diese Regeln hält, sollte mit entsprechenden Folgen rechnen. In Anbetracht der jüngsten Ereignisse in Prenzlau wird deutlich, dass es unumgänglich ist, besser auf die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer zu achten.

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OrtHeinrich-Heine-Straße, 17291 Prenzlau, Deutschland
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