Heute ist der 15.02.2026 und in der Uckermark gibt es spannende Neuigkeiten für Senioren und deren Angehörige. Die Senioren-Wohngruppe „Zum Schwan“ hat am Karl-Liebknecht-Platz 5 in Brüssow eine neue Etage eröffnet. Diese Neueröffnung ist besonders erfreulich, da sie auf die steigende Nachfrage nach geeigneten Wohnformen für ältere Menschen reagiert. Der Tag der offenen Tür, veranstaltet von „Ihr Pflege- und Betreuungspartner Anja Böhme GmbH“, gab interessierten Besuchern die Möglichkeit, die neuen Räumlichkeiten zu erkunden und mehr über das Konzept der Wohngemeinschaft zu erfahren.
Ab dem 1. März stehen in der Wohngruppe insgesamt acht Zimmer zur Verfügung, die zwischen 17 und 30 Quadratmetern groß sind. Ein Zimmer ist sogar speziell für Verhinderungspflege vorgesehen, was eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige darstellt. Diese Form der Pflege richtet sich an Menschen mit Pflegegrad, wobei Intensivpflegepatienten sowie Personen mit Aggressionsverhalten oder Orientierungslosigkeit ausgeschlossen sind. Die Wohngruppe kann auf eine altersgerechte Außenanlage blicken und bietet zudem Gemeinschaftsräume wie ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Schwesternzimmer und zwei Pflegebäder.
Ein neues Zuhause für Senioren
Die Entscheidung zur Umwandlung der unteren Etage in eine Wohngemeinschaft wurde aufgrund des großen Bedarfs getroffen. Das Haus in Brüssow ist seit 2018 in Betrieb, wobei die erste Wohngruppe bereits 2015 und die zweite 2017 eröffnet wurde. Für die neue Wohngemeinschaft wurden vier Pflegehelfer und eine Fachkraft eingestellt, um den Bewohnern eine umfassende Betreuung zu garantieren. Hans-Werner Gaffke, 82 Jahre alt, hat bereits positive Erfahrungen mit dem Team gemacht und interessiert sich für ein Zimmer in der WG. Die Schwestern Monika Genět und Rosemarie Hübner aus der Nachbarschaft zeigten sich beeindruckt von den neuen Angeboten, sehen jedoch vorerst von einem Umzug ab.
Die Verhinderungspflege, die in einem der Zimmer angeboten wird, stellt ein wichtiges Entlastungsangebot für pflegende Angehörige dar. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 sowie die regelmäßige Pflege durch eine private Pflegeperson. Die Hauptpflegeperson muss bei der Pflegekasse angegeben sein. Es ist jedoch zu beachten, dass kein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die häusliche Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst durchgeführt wird. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege, können jedoch den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der AOK hier.
Ein Blick in die Zukunft
Die Eröffnung der neuen Etage in der Wohngruppe „Zum Schwan“ ist ein Schritt in die richtige Richtung, um den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Tag der offenen Tür bot den Besuchern Einblicke in das neue Miteinander und die Lebensbedingungen in der Wohngemeinschaft. Wer sich persönlich von den Gegebenheiten überzeugen möchte, kann Termine für Besichtigungen unter der Telefonnummer 03984 8348028 vereinbaren.
Die Entwicklung solcher Einrichtungen ist nicht nur lokal von Bedeutung, sondern spiegelt auch einen gesellschaftlichen Wandel wider, bei dem die Bedürfnisse von Senioren immer mehr in den Fokus rücken. Angesichts der demografischen Veränderungen in Deutschland wird es zunehmend wichtiger, Wohnformen zu schaffen, die den Anforderungen älterer Menschen gerecht werden. Diese Initiative in Brüssow ist ein positives Beispiel für die Gestaltung eines Lebensumfeldes, das auf Gemeinschaft und Unterstützung setzt. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie in verschiedenen Publikationen und auf den Webseiten lokaler Einrichtungen.