Kreisverwaltung Uckermark: Wichtige Termine und Online-Services für Bürger!

Kreisverwaltung Uckermark: Wichtige Termine und Online-Services für Bürger!
Uckermark, Deutschland - In der Uckermark steht eine wichtige Information auf dem Programm: Am Mittwoch, dem 18. Juni, sind die Mitarbeiter der Kreisverwaltung aufgrund einer internen Veranstaltung vorübergehend nicht erreichbar. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Straßenverkehrsbehörde, die auch am darauffolgenden Montag, dem 23. Juni, weder telefonisch noch persönlich zur Verfügung stehen. Wer Fragen zu Zulassungen oder Fahrerlaubnissen hat, findet Informationen dazu jedoch online auf der Webseite der Uckermark.
Um dennoch an benötigte Informationen zu gelangen, können Bürgerinnen und Bürger online die Führerscheinauskunft nutzen, um die Abholung ihres neuen Führerscheins zu überprüfen. Zudem ist es möglich, Terminreservierungen in der Kfz-Zulassungsbehörde über einen entsprechenden Online-Service in Anspruch zu nehmen. Weitere Kfz-spezifische Online-Dienste stehen ebenfalls zur Verfügung.
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Ein weiteres Thema, das in der Region immer wieder aufkommt, sind die verschiedenen Parkausweise für Menschen mit Behinderungen. Die Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises setzt eine Feststellung der Behinderung voraus, die über die Gemeindeverwaltung erfolgt. Dabei müssen Antragsteller beachten, dass sie keinen Stellplatz außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen besitzen dürfen oder eine Bestätigung des Vermieters benötigen, wenn sie parkenden Platz auf ihrem Privatgrundstück haben.
Für hochgradig gehbehinderte Menschen oder Blinde, die auf die Unterstützung einer Begleitperson angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, einen individuellen Parkplatz zu beantragen. Auch spezielle Parkplätze mit Rollstuhlsymbol dürfen ausschließlich von schwerbehinderten Menschen mit dem „aG“-Merkzeichen genutzt werden. Weitere Details zu den Voraussetzungen finden sich zum Beispiel auf der Seite von Zulassungsstelle.de.
Vorzüge der Parkausweise
Die beiden Parkausweisvarianten, blauer und oranger Parkausweis, bieten verschiedene Vorzüge. Der blaue Parkausweis ist EU-weit gültig und erlaubt das Parken auf Behindertenparkplätzen, während der orangene Parkausweis in Deutschland gilt und diverse Erleichterungen beinhaltet, wie das Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden mit einer Parkscheibe. Zudem können beide Ausweise, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden müssen, auch als Beifahrer genutzt werden.
- Blauer Parkausweis: Berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen, gilt EU-weit.
- Oranger Parkausweis: Gilt deutschlandweit und erlaubt spezifische Erleichterungen im Parkverhalten.
Bei der Beantragung sind einige Dokumente erforderlich, darunter ein aktuelles Passfoto, der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid des Versorgungsamtes. Eine persönliche Präsenz des Antragstellers im Fahrzeug ist für die Nutzung der Parkausweise zwingend, um einen Missbrauch zu vermeiden, wie auf der Seite von Städte und Gemeinden empfohlen wird.
Zusammengefasst zeigt sich, dass sowohl die bevorstehenden Verwaltungsschließungen als auch die Regelungen rund um die Parkausweise wichtige Themen für die Bürger in der Uckermark sind. Die Online-Services erleichtern den Zugang zu Informationen und Antragstellungen in diesen Bereichen.
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Ort | Uckermark, Deutschland |
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