In der malerischen Stadt Lychen in Brandenburg tut sich was im Bereich der Immobilienentwicklung. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2020 wurde ein neues Baugebiet an der Bahnhofstraße ins Leben gerufen, das sieben Grundstücke für Familien und dauerhaft in Lychen lebende Bürgerinnen und Bürger vorsieht. Besondere Aufmerksamkeit legte die Stadt auf soziale Kriterien, mit dem Ziel, Familien mit Kindern sowie ehrenamtlich Engagierte zu bevorzugen. Wer sich für eines der Grundstücke interessiert, muss seinen Erstwohnsitz in Lychen anmelden und die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnen, so berichtet der Nordkurier.
Die spezielle Gestaltungssatzung sieht vor, dass die neuen Häuser zweigeschossig mit Sattel- oder Zeltdach errichtet werden, damit sie sich harmonisch in das historische Ensemble des ehemaligen Bahnhofs einfügen. Doch fünf Jahre später sind nach wie vor zwei der sieben Grundstücke (Flurstücke 281 und 283) unverkauft. Eine Maklerin vor Ort vermutet, dass Baugrundstücke aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und steigender Baukosten schwerer verkauft werden können als bestehende Immobilien.
Die Nachfrage – Wer fragt an?
Das Interesse an den Grundstücken kommt zum Großteil von zahlungskräftigen Kunden über 50, die daran denken, altersgerecht im Bungalowstil zu bauen. Besonders häufig sind es Menschen, die ihren Ruhestand in der idyllischen Stadt verbringen wollen, während sie noch in Berlin arbeiten. Angesichts dieser spezifischen Nachfrage könnte man denken, dass auch die passenden Angebote vorhanden sind. Doch dem ist nicht so. Der Stadtentwicklungsausschuss diskutierte kürzlich einen Beschlussentwurf, der es den künftigen Eigentümern erlaubt, die neu errichteten Immobilien in den ersten drei Jahren als Zweitwohnsitz zu nutzen. Diese Regelung könnte potenziellen Käufern entgegenkommen.
Ein weiterer Punkt, der die Diskussion beschäftigt, ist die Tatsache, dass die Auswahl der Käufer nach sozialen Kriterien nicht mehr praktiziert wird, da es keine entsprechenden Bewerber gibt. Änderungen an der Gestaltungssatzung, wie die eventuell angestrebte Zulassung von eingeschossigen Bungalows, sind jedoch nicht Teil der aktuellen Vorlage.
Der Wert der Grundstücke
Die Preise der Grundstücke in Lychen sind dabei nicht mit den Bodenrichtwerten gleichzusetzen, wie bodenrichtwerte-deutschland.de informiert. Grundstückspreise basieren auf den tatsächlichen Verkaufspreisen, die stark variieren können – je nach Lage, Größe und anderen Faktoren. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Grundstückspreise auch ein Resultat von Angebot und Nachfrage sowie individuellen Kaufpreisverhandlungen sind.
Die Bodenrichtwerte für 2025 werden aus den historischen Durchschnittspreisen der Grundstückstransaktionen des Jahres 2024 abgeleitet. Diese Werte dienen als Orientierung, sind jedoch weniger volatil als die aktuellen Marktpreise. Wer sich näher mit der Wertermittlung von Grundstücken in Lychen beschäftigen möchte, sollte in Erwägung ziehen, sich an einen lokalen Immobiliensachverständigen zu wenden.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Verwaltung die aktuelle Vorlage zurückgezogen hat und plant, diese im Anfang des Jahres 2026 in überarbeiteter Form erneut einzubringen. Es wird spannend, ob und wie die neuen Regelungen die Lage auf dem Lychen Immobilienmarkt beeinflussen werden.