Der Landkreis Prignitz hat heute, am 1. Dezember 2025, einen bedeutenden Schritt in der Bekämpfung der Geflügelpest vollzogen. Ab dem 2. Dezember wird die allgemeine Tierseuchenverfügung aufgehoben. Dies berichtete Nordkurier. Doch trotz dieser positiven Nachricht bleibt ein wichtiger Punkt bestehen: Die Stallpflicht für Geflügelhalter bleibt aufgrund eines erhöhten Infektionsrisikos durch Wildvögel aufrechterhalten.
Die Aufhebung der Verfügung bedeutet, dass die zuvor geltenden Überwachungszonen und die damit verbundenen erhöhten Sicherheitsauflagen für die Geflügelhaltung nun wegfallen. Dies gibt den lokalen Haltern von Hühnern, Enten und anderen Geflügeltieren etwas mehr Luft zum Atmen. Dennoch wird eindringlich darauf hingewiesen, dass weiterhin Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind, um den Geflügelbestand zu schützen.
Wichtige Sicherheitshinweise für Geflügelhalter
Die Brandenburger Verbraucherschutzbehörde appelliert an alle Geflügelhalter, dringend die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Tiere, sondern auch der allgemeinen Tiergesundheit. Dazu gehören unter anderem:
- Zugangsrestriktionen zu den Geflügelbeständen
- Das Tragen geeigneter Schutzkleidung
- Der Wechsel des Schuhwerks vor Betreten des Stalls
- Hygienische Handreinigung vor Kontakt mit Tieren
- Verwendung von Desinfektionsmatten und -bädern
Die wichtigsten Übertragungswege für die Geflügelpest sind direkter Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminierten Materialien. Eine Übertragung über die Luft ist nicht zu befürchten, was die Sicherheitsvorkehrungen umso wichtiger macht. Wildvögel gelten nach wie vor als Reservoir für die Geflügelpest-Erreger, weshalb der Kontakt zwischen Nutzgeflügel und diesen Vögeln unbedingt vermieden werden sollte. Dies wird auch von LGL Bayern unterstrichen.
Empfehlungen für die Meldung von Todesfällen
Verendete Wildvögel sollten weiterhin an das Veterinäramt gemeldet werden, und es ist wichtig, diese Tiere nicht berühren. Meldungen während der Geschäftszeiten sind unter den Nummern 03876 / 713-402 oder -413 möglich. Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten steht ein amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst unter 0152 / 01597159 zur Verfügung. Die Tiergesundheit ist auch Thema in der BMLEH Handlungsempfehlung.
Trotz der positiven Entwicklungen in der Region bleibt die Geflügelpest eine ernste Bedrohung. Nach wie vor müssen Tierhalter wachsam sein und die nötigen Schutzmaßnahmen treffen, um einen Ausbruch zu verhindern. Das Veterinäramt wird die Situation weiterhin eng beobachten und nötige Maßnahmen ergreifen.


