Garagenbesitzer in Pritzwalk: Pacht steigt auf schockierende 480 Euro!

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Bad Wilsnack: Garagenmieter müssen ab 2025 mehr zahlen. Erhöhung der Pacht auf 480 Euro jährlich nach Gesetzesänderung.

Bad Wilsnack: Garagenmieter müssen ab 2025 mehr zahlen. Erhöhung der Pacht auf 480 Euro jährlich nach Gesetzesänderung.
Bad Wilsnack: Garagenmieter müssen ab 2025 mehr zahlen. Erhöhung der Pacht auf 480 Euro jährlich nach Gesetzesänderung.

Garagenbesitzer in Pritzwalk: Pacht steigt auf schockierende 480 Euro!

In Pritzwalk, wo sich Nachbarn oft über den Gartenzaun hinweg austauschen, sorgt eine aktuelle Entscheidung der Wohnungsbaugesellschaft für Aufregung. Karl-Heinz Prill, seit 1985 mit seiner Frau Karola in der Schönhagener Straße ansässig, ist einer von vielen Garagenbesitzern, die nun tiefer in die Tasche greifen müssen. Bis jetzt zahlte er für seine selbstgebaute Doppelgarage, die er während seiner Zeit als Dachdecker in der DDR errichtet hat, nur 40 Euro im Jahr. Nun wird die jährliche Pacht auf 480 Euro erhöht, was sich auf 40 Euro monatlich summiert, und die meisten Anwohner fragen sich, wie das rechtlich möglich ist.

Emma Haberecht, Abteilungsleiterin der Wohnungsbaugesellschaft, sorgt für Aufklärung. Sie erklärt: „Es handelt sich hierbei nicht um eine Mieterhöhung.“ Bis vor einigen Monaten hatten Garagenbesitzer eine Sonderregelung, basierend auf alten DDR-Verträgen. Mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtanpassungsgesetzes von 2015 wurde diese Regelung jedoch beendet. Damit ging auch der Anspruch auf die alten Pachtverträge, die zum 31. Mai 2023 rechtmäßig gekündigt wurden.

Die Umstellung: Von Pacht zu Miete

Das Schuldrechtanpassungsgesetz regelt die Lebensdauer von vertraglichen Vereinbarungen, die vor der Wiedervereinigung in der DDR geschlossen wurden. Die betroffenen Garagen, darunter auch die von Prill, sind nun im Besitz der Wohnungsbaugesellschaft. Garagenbesitzer mussten bis vor kurzem nicht nur Pacht zahlen, sondern waren auch für Reparaturen verantwortlich und mussten die Grundsteuer entrichten. Viele dieser Garagen sind in einem unzureichenden Zustand, was das Gesamtbild der Wohnanlage beeinträchtigt hat.

Nach der Kündigung der alten Verträge können die ehemaligen Pächter nun als Mieter auftreten. Rechtsanwalt Jens Kübler erklärt, dass dieser Schritt nicht als Mieterhöhung zu werten sei. Vielmehr hätten die Garagenbesitzer nun die Möglichkeit, rechtlich abgesichert ihre Garagen weiterhin zu nutzen.

Die gesetzlichen Hintergründe

Was bedeutet das alles im Detail? Das Schuldrechtanpassungsgesetz trat am 1. Januar 1995 in Kraft und regelt die Fortgeltung und Beendigung von Altverträgen aus der DDR. Nutzer, die Grundstücke gepachtet haben, stehen oft vor der Unsicherheit, was den Bestandsschutz ihrer Vereinbarungen betrifft. Ab dem 4. Oktober 2015 können Grundeigentümer die alten Verträge grundsätzlich kündigen, ohne weitere Begründung. Diejenigen, die älter als 60 Jahre waren am 3. Oktober 1990, genießen jedoch einen speziellen Kündigungsschutz.

Die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen bedeuten, dass viele Garagenbesitzer möglicherweise rechtlichen Rat in Anspruch nehmen sollten. Rechtsanwältin Sabrina Bauroth betont die Wichtigkeit einer rechtlichen Prüfung, um teure Fehler zu vermeiden und um zu verstehen, welche Ansprüche sie möglicherweise noch haben.

Die Umstellung vom Pachtverhältnis hin zu Mietverträgen betrifft nicht nur Pritzwalk, sondern ist ein weit verbreitetes Phänomen in den neuen Bundesländern, in denen zahlreiche Verträge aus der DDR-Zeit zur Neuordnung gelangen müssen. Garagenbesitzer sollten die Entwicklungen genau im Auge behalten und sich gegebenenfalls frühzeitig informieren, um gut gerüstet in die neue Mietzeit zu starten.