Massive Internet- und TV-Ausfälle: Pyur-Kunden in Oranienburg betroffen!

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Massive Störung bei Pyur in Oranienburg seit 6. November 2025: Hunderte Haushalte ohne Internet und Fernsehen, Arbeiten dauern an.

Massive Störung bei Pyur in Oranienburg seit 6. November 2025: Hunderte Haushalte ohne Internet und Fernsehen, Arbeiten dauern an.
Massive Störung bei Pyur in Oranienburg seit 6. November 2025: Hunderte Haushalte ohne Internet und Fernsehen, Arbeiten dauern an.

Massive Internet- und TV-Ausfälle: Pyur-Kunden in Oranienburg betroffen!

In Oranienburg sorgt eine massive Störung bei Pyur seit dem 6. November für Aufregung. Hunderte Anwohner sind betroffen, da sowohl Internet als auch Fernsehen ausgefallen sind. Der Grund für die Beeinträchtigung ist ein Kabelschaden in der Bernauer Straße, der während einer Spülbohrung eines Drittunternehmens entstanden ist. Die Schadstelle befindet sich mit drei Metern Tiefe in einem schwer zugänglichen Bereich, was bedeutet, dass die erforderlichen Tiefbauarbeiten bis jetzt nicht umgesetzt werden konnten. Bisher mussten die Betroffenen also auf ihre gewohnte Kommunikation verzichten, und die Störung wird laut Pyur voraussichtlich bis mindestens zum 14. November andauern. Das Unternehmen entschuldigt sich bei den Kunden für diesen längeren Ausfall und die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstanden sind. Dies berichtet Moz.de.

Wie bekommt man jetzt Unterstützung? Eine Frage, die sich viele Betroffene stellen, da es wichtig ist, Störungen zuerst dem Anbieter zu melden. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Verbraucher aktiv bei der Entstörung mitwirken müssen. Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, Störungen schnell und ohne Kosten zu beseitigen, es sei denn, der Verbraucher hat selbst dafür gesorgt. Innerhalb eines Tages nach einer Störungsmeldung muss der Anbieter mitteilen, wenn die Störung nicht behoben werden kann. Wenn das Problem nicht innerhalb von zwei Kalendertagen gelöst wird, haben betroffene Kunden das Recht auf eine gesetzliche Ausfallentschädigung. Dies regelt die Bundesnetzagentur.

Entschädigung bei Ausfall

Für die Betroffenen stellt sich zudem die Frage der finanziellen Entschädigung. Verbraucher haben seit Dezember 2021 die Möglichkeit, Schadensersatz bei einem Ausfall von Internet- oder Telefonanschlüssen zu verlangen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, ist es essenziell, die Störung umgehend dem Anbieter zu melden. Der Anbieter muss die Störung binnen zwei Tagen beheben. Andernfalls kann ab dem dritten Ausfalltag eine Entschädigung in Höhe von 5 Euro oder 10 Prozent der monatlichen Grundgebühr gefordert werden. Ab dem fünften Tag steigt der Anspruch auf 10 Euro pro Ausfalltag oder 20 Prozent der monatlichen Grundgebühr, wobei immer die höhere Summe maßgeblich ist.

Ein Beispiel verdeutlicht die Situation: Bei einem einwöchigen Internetausfall wären bereits 30 Euro als Schadensersatz möglich. Wer sich in dieser misslichen Lage befindet, sollte den Kontakt zum Anbieter suchen und weiß, dass die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sogar einen Musterbrief zur Verfügung stellt, um die Berechnung des Schadensersatzes zu erleichtern. Fragen können auch jederzeit per E-Mail an die Verbraucherzentrale gesendet werden. Nähere Informationen dazu finden Interessierte unter verbraucherzentrale-rlp.de.

Abschließend bleibt zu hoffen, dass die tiefen Ausgrabungen bald zu einem durchgehenden Internetzugang für die Betroffenen führen und ihre Geduld bald belohnt wird. Die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Verbrauchern wird entscheidend sein, um diesen technischen Schwierigkeiten schnell zu begegnen.