Winterdienst-Chaos: Hohen Neuendorf kämpft mit Schnee und Glätte!
Hohen Neuendorf: Verwaltung sieht sich Kritik am Winterdienst ausgesetzt, erläutert Herausforderungen und Prioritäten bei der Beräumung.

Winterdienst-Chaos: Hohen Neuendorf kämpft mit Schnee und Glätte!
In Hohen Neuendorf gab es in der letzten Zeit viel Kälte und Schnee, und die Stadtverwaltung sieht sich nun mit massiver Kritik konfrontiert. Die Beräumung von Straßen und Gehwegen ließ zu wünschen übrig, was den Unmut der Bürger:innen auf die Spitze trieb. Bürgermeister Steffen Apelt äußerte Bedauern über die Verzögerungen beim Winterdienst und erklärte, dass man sich auf die Umstände einstellen müsse.
Die Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Laut den Informationen der Stadt war der städtische Bauhof seit dem 3. Januar damit beschäftigt, kommunale Objekte wie Sportplätze, Denkmäler, Bushaltestellen und Kreuzungen zu räumen. Leider machten zwei von drei beauftragten Unternehmen für die kommunalen Straßen, Geh- und Radwege nicht die erforderlichen Fortschritte, was die Situation weiter verschärfte. In der Folge initiierte Apelt am 6. Januar eine Ersatzvornahme mit zusätzlichen Firmen sowie dem Bauhof, um der Lage Herr zu werden.
Die Herausforderungen des Winterdienstes
Die Stadt hat eine klare Prioritätenliste für die Beräumung erstellt, die online einsehbar ist. Doch nicht alle 138 Kilometer Straße können gleichzeitig angegangen werden. Straßen der Kategorie 4 werden nur in Ausnahmefällen behandelt. Darüber hinaus führten die extremen Wetterbedingungen, insbesondere die starken Minusgrade, zu festgefrorenem Schnee. Ab -5 Grad Celsius verliert Streusalz an Wirksamkeit, und bei -10 Grad kann nachträgliches Streuen sogar die Glätte erhöhen. Dies führte zu dicken Eiskrusten auf vielen Straßen, nicht nur in Hohen Neuendorf, sondern auch in anderen Teilen Deutschlands.
Die Mängel sind zudem für viele Bürger:innen spürbar. Insbesondere die Gehwege vor privaten Grundstücken, die häufig unzureichend geräumt sind, sorgen für Verärgerung. Die Grundstückseigentümer sind gemäß der Straßenreinigungs- und Winterwartungssatzung verpflichtet, Gehwege und teilweise Straßen von Schnee und Glätte zu befreien. Dies wird durch das Ordnungsamt kontrolliert, welches Hinweiszettel an Eigentümer verteilt. In einigen Fällen kann die Räum- und Streupflicht auch auf Mieter übertragen werden. Der ADAC weist darauf hin, dass auch Vermieter dies im Mietvertrag festlegen können.
Gemeindeverantwortung und Winterdienstpflicht
Wie der ADAC berichtet, sind Gemeinden für den Winterdienst auf Straßen in innerörtlichen Bereichen verantwortlich, insbesondere bei Durchgangsstraßen, Fußgängerwegen und öffentlichen Parkplätzen. Die Räum- und Streupflicht beginnt in der Regel ab 5 Uhr morgens, sollte zwischen 6.30 und 8 Uhr an kritischen Stellen erfolgen und endet mit dem allgemeinen Tagesverkehr. Bei plötzlichem Glatteis sind die Gemeinden aufgefordert, innerhalb von circa 1,5 Stunden zu handeln.
Ein nicht ordnungsgemäß geräumter Weg kann nicht nur ärgerlich sein, sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Bei Stürzen aufgrund mangelhafter Räumung drohen Verantwortlichen Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld. Dies zeigt, wie wichtig es ist, gerade in den Wintermonaten, sowohl für Gemeinden als auch für Privatpersonen, die Eigenverantwortung zu tragen.
Abschließend ist Bürgermeister Apelt nach der aktuellen Wintersaison gewillt, Erfahrungen zu sammeln und Vorschläge einzuholen, um für zukünftige Herausforderungen im Winterdienst gerüstet zu sein und somit die Bürger:innen und die Stadt sicher durch die kalte Jahreszeit zu bringen.
Für eine detaillierte Einsicht in die Umstände rund um den Winterdienst in Hohen Neuendorf können Interessierte [[städterische Informationen]](https://hohen-neuendorf.de/de/stadt-leben/aktuelles/darum-gab-es-schwierigkeiten-beim-winterdienst) sowie [[wichtige rechtliche Aspekte]](https://www.adac.de/rund-ums-haus/wohnen/recht/winterdienst/) einsehen.