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Woche der Meinungsfreiheit: Streitkultur im Fokus der Gesellschaft!

Die fünfte Woche der Meinungsfreiheit findet vom 3. bis 10. Mai 2025 statt. Unter dem Motto „Streiten? Unbedingt!“ ruft der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Verlage, Buchhandlungen, Bibliotheken, Unternehmen und Privatpersonen auf, ihre eigenen Veranstaltungen zu gestalten. Ziel dieser Initiative ist es, die Werte einer freien, demokratischen Gesellschaft zu fördern und den Dialog über unterschiedliche Standpunkte zu stärken. Die Auftaktveranstaltung wird am 3. Mai in der Frankfurter Paulskirche zum Thema „Streit-Kultur“ abgehalten, mit prominenten Gästen wie dem Publizisten Michel Friedman und der Medizinethikerin Alena Buyx. Diese Woche wurde ursprünglich 2021 in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Agenturallianz ins Leben gerufen und wird ab 2024 von der vom Börsenverein gegründeten Stiftung Freedom of Expression ausgerichtet. Unterstützende Partner in diesem Jahr sind unter anderem die Stiftung Polytechnische Gesellschaft, die Deutsche Nationalbibliothek und das NS-Dokumentationszentrum.

Ein neuer Diskurs über die Rolle von sozialen Medien und digitalen Plattformen gewinnt in diesem Kontext an Bedeutung. Der Bundestag hat für den 10. Februar 2023 eine Beratung über den Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung (TAB) mit dem Titel „Algorithmen in digitalen Medien und ihr Einfluss auf die Meinungsbildung“ angesetzt. Dieser Bericht thematisiert die weitreichenden Auswirkungen, die Medien nicht nur auf Kommunikation, sondern auch auf soziale Strukturen und den gesellschaftlichen Austausch ausüben.

Regulierung von digitalen Medien

Im Jahr 2020 wurden Medienintermediäre in den Anwendungsbereich des Medienstaatsvertrags aufgenommen, der Transparenzpflichten für diese festlegt. Dennoch sind algorithmische Intermediäre nach wie vor nicht Teil der Konzentrationskontrolle oder der Plattformregulierung in Deutschland. Erst 2022 wurden im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat Gesetze für digitale Dienste und digitale Märkte verabschiedet, die auf mehr Sicherheit im digitalen Raum abzielen und die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer schützen. Das Gesetz über digitale Märkte trat am 2. Mai 2023 in Kraft, während das Gesetz über digitale Dienste erst am 17. Februar 2024 in Deutschland Anwendung findet.

Diese neuen Regelungen sollen die Risiken, die große Onlineplattformen mit sich bringen, adressieren. Vor allem die Transparenzmaßnahmen, die für algorithmische Systeme großer Betreiber gelten, sind darauf ausgelegt, die Entscheidungsprozesse und deren gesellschaftliche Effekte offenzulegen. In diesem Zusammenhang äußert der TAB-Bericht Bedenken hinsichtlich der Personalisierung und der potenziellen Bildung von Filterblasen, auch wenn die gegenwärtigen Ängste laut Bericht „derzeit“ unbegründet sind.

Gesellschaftliche Effekte und Zukunftsfragen

Die Diskussion über den Einfluss neuer Medienformate, wie etwa Rundfunk und Fernsehen, ist nicht neu, doch das Internet hat die Informationsvermittlung grundlegend verändert. Informationsintermediäre vergleichen große Datenmengen und entscheiden algorithmisch, welche Inhalte angezeigt werden. Diese Kriterien sind nicht journalistisch oder redaktionell, was Fragen zur Relevanz und zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Kommunikationsverfassungsrecht aufwirft.

Die bevorstehende Woche der Meinungsfreiheit könnte als ein Raum fungieren, in dem diese Themen öffentlich diskutiert werden. Das Engagement von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren könnte dazu beitragen, dass mehr Menschen sich mit der Rolle algorithmischer Medien auseinandersetzen und den Dialog über deren mögliche Auswirkungen auf die Meinungsbildung anstoßen. Ein kommunikativer Gleichgewichtszustand und die Relevanz der Personalisierung im digitalen Raum bleiben gegenwärtige Herausforderungen für die Gesellschaft.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hessenschau.de
Weitere Infos
tab-beim-bundestag.de
Mehr dazu
bundestag.de

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