
Verdachtsberichterstattung ist ein heikles Thema im deutschen Journalismus, welches das Recht auf freie Berichterstattung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen miteinander in Einklang bringen muss. Wie anwalt.de berichtet, handelt es sich dabei um die Verbreitung nicht gesicherter Informationen, die den Verdacht eines strafrechtlich oder moralisch bedenklichen Verhaltens wecken können. Diese Form der Berichterstattung kann gravierende Folgen sowohl für den Betroffenen als auch für die verantwortlichen Medienakteure haben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil (20. März 2025, Az. 16 U 42/24) präzise Anforderungen an solche Nachrichten formuliert. Es wurde festgestellt, dass die Berichterstattung einen Mindestbestand an belastbaren Tatsachen aufweisen muss. Zudem ist ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information notwendig. Vor der Veröffentlichung muss das betroffene Unternehmen angehört werden. Ohne Anhörung oder wenn die Berichterstattung auf Spekulationen basiert, ist diese rechtlich unzulässig.
Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen
Unternehmen, die von unzulässiger Verdachtsberichterstattung betroffen sind, haben verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Experten raten dazu, umgehend Beweise zu sichern, indem Screenshots, Links und Veröffentlichungszeitpunkte dokumentiert werden. Ebenso ist es wichtig, eine anwaltliche Einschätzung einzuholen, um die gesetzlichen Anforderungen zu prüfen.
Außerdem können betroffene Unternehmen eine einstweilige Verfügung beantragen, um unzulässige Falschbehauptungen zu stoppen. Ergänzend dazu sollten sie von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, eine Gegendarstellung oder Richtigstellung zu verlangen. Schnelles Handeln ist entscheidend, um die eigene Reputation zu schützen und ein klares Zeichen gegen unbelegte Spekulationen zu setzen, wie wbs.legal anmerkt.
Journalistische Sorgfalt und Verantwortung
Das Prinzip der Verdachtsberichterstattung ist eng an die journalistische Sorgfaltspflicht gebunden. Journalisten müssen sicherstellen, dass ihre Berichterstattung einem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit dient. Dabei sind sie verpflichtet, sorgfältig zu recherchieren und dem betroffenen Individuum die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Unzulässige Berichterstattung kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen führen, wie ra-himburg-berlin.de erläutert.
In der Praxis gibt es zahlreiche Beispiele, die die Risiken einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung verdeutlichen. So kann schon der Umstand, dass über nicht bewiesene Vorwürfe berichtet wird, zu erheblichem Rufschaden für die Betroffenen führen. Ehemals hochkarätige Persönlichkeiten, wie der Journalist Jörg Kachelmann, erlebten dies, als sie trotz Freispruchs negative Folgen aus der vorangegangenen Berichterstattung hinnehmen mussten.
Wichtig ist, dass die Rechte der Betroffenen in jedem Fall gewahrt bleiben. Die Grundsätze der Unschuldsvermutung sind in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes und Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest verankert. Dies verlangt von den Medien sowohl Verantwortung als auch ein hohes Maß an ethischem Bewusstsein, wenn es um die Berichterstattung über Verdächtige geht.