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Deutschland schiebt verurteilte Straftäter nach Pakistan ab – 43 im Fokus!

Deutschlands Abschiebepolitik steht erneut im Fokus, nachdem am 1. März 2025 ein Charterflug mit 43 ausreisepflichtigen Personen nach Pakistan gestartet ist. Der Flug, der am Dienstagabend in Frankfurt am Main abhob und Mittwochfrüh in Islamabad landete, führte nicht nur zu einer Rückführung ausreisepflichtiger Personen, sondern beinhaltete auch 19 verurteilte Straftäter.

Drei europäische Staaten arbeiteten zusammen, um diesen Rückflug zu organisieren. Zu den abgeschobenen Personen gehören Straftäter, die wegen schwerer Delikte wie versuchtem Totschlag, sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, sexuellem Missbrauch von Kindern und Drogenhandel verurteilt wurden. Vor dem Abflug wurden noch drei pakistanische Ausreisepflichtige aus Österreich sowie zehn weitere aus Zypern an Bord genommen.

Abschiebungen im Kontext

Die Abschiebemaßnahme ist Teil einer größeren Strategie der Bundesregierung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschied im Jahr 2024 über 2915 Asylanträge von Menschen aus Pakistan. In fast jedem zehnten Fall wurde ein Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot erlassen. Ende Januar 2025 lebten 3895 ausreisepflichtige pakistanische Staatsbürger in Deutschland, von denen 3232 geduldet wurden. Die Duldung wird oft gewährt, wenn eine Abschiebung aus bestimmten Gründen nicht realisierbar ist.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 20.084 Menschen aus Deutschland abgeschoben, darunter lediglich 169 Personen nach Pakistan. Im Jahr 2023 stieg diese Zahl auf insgesamt 16.430 Abschiebungen, was eine signifikante Erhöhung gegenüber den 12.945 Abschiebungen im Jahr 2022 darstellt.

Staatliche Zusammenarbeit und Strategie

Die Bundesländer arbeiten bei Abschiebungen eng mit der Landespolizei und der Bundespolizei zusammen. Diese Maßnahmen gehen einher mit einer Reihe von Migrationsabkommen, die die Bundesregierung abgeschlossen hat, um sowohl die Rückführung von Personen zu gewährleisten als auch die Zuwanderung von Arbeitskräften zu fördern. Zuletzt wurden Abkommen mit Ländern wie Indien, Georgien, Kenia und Usbekistan geschlossen.

Die EU selbst hat zahlreiche Abkommen zur Bekämpfung irregulärer Migration getroffen, die jedoch teilweise als ineffektiv angesehen werden. Während Deutschland an einer Politik der Rückführung festhält, wird gleichzeitig daran gearbeitet, die Abwanderung von qualifizierten Fachkräften zu erleichtern. Hierzu werden spezielle Vereinbarungen getroffen, um die Zuwanderung von Arbeitskräften zu fördern und gleichzeitig Abschiebungen durchzuführen.

Laut mediendienst-integration.de wurden im Jahr 2022 mehr nationale Visa an Staatsbürger aus Partnerländern vergeben als Asylanträge gestellt, was die Tendenz zur gezielten Fachkräftegewinnung unterstreicht. Diese Strategie wird von Initiativen begleitet, die über Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland informieren, etwa durch die „Zentren für Migration und Entwicklung“.

Insgesamt zeigt die aktuelle Entwicklung der Abschiebepolitik in Deutschland eine komplexe Verzahnung von Rückführungsmaßnahmen und der Notwendigkeit, qualifizierte Arbeitskräfte anzuwerben. Diese Balance stellt die Politik vor besondere Herausforderungen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
welt.de
Weitere Infos
mediendienst-integration.de
Mehr dazu
bpb.de

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