Teltow-Fläming

Rettungsdienst in Brandenburg: Patienten drohen Kostenfallen!

In Brandenburg sind die Unsicherheiten bezüglich der Kostenübernahme für Notrufe durch Patienten deutlich gewachsen. Im Landkreis Märkisch-Oderland müssen Patienten bereits für Notrufe selbst aufkommen. Im Landkreis Teltow-Fläming hingegen wurden Pläne zur anteiligen Kostenübertragung auf Patienten zunächst zurückgestellt. Besonders im Dahme-Spreewald-Kreis wird seit Jahren über die Kostenübernahme für Fehlfahrten des Rettungsdienstes ohne Krankenhaustransport gestritten. Die Probleme in dieser Region spiegeln einen breiteren Konflikt wider, der seit 2020 zwischen dem Dahme-Spreewald-Kreis und den Krankenkassen hinsichtlich der Rettungsdienstgebühren besteht. Diese Auseinandersetzungen haben zuletzt an Intensität zugenommen, insbesondere nachdem die Krankenkassen ihre Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2025 gekürzt haben.

Im Dahme-Spreewald plant der Kreistag, am 2. April 2025 eine neue Rettungsdienst-Gebührensatzung zu beschließen. Vor dieser Beschlussfassung sollen strittige Punkte zur Klärung mit Hilfe eines externen Beraters besprochen werden. Schätzungen zufolge betragen die jährlichen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Dahme-Spreewald etwa 30 Millionen Euro, die sowohl Personal- und Sachkosten für 15 Rettungswachen als auch die anteiligen Kosten der Regionalleitstelle und Verwaltungskosten umfassen.

Der Streit zwischen Kommunen und Krankenkassen

Insgesamt betrifft der Konflikt über die Übernahme der Kosten für Rettungseinsätze mehrere Brandenburger Landkreise. In neun Landkreisen, darunter Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Teltow-Fläming, erstatten die Krankenkassen nicht mehr alle Gebühren für Rettungseinsätze. Krankenkassen halten die Einsatzkosten für überzogen und erstatten rückwirkend nur noch Festbeträge. Beispielsweise beträgt die tatsächliche Kosten eines Rettungswagens in Teltow-Fläming 1.449 Euro, während die Kassen lediglich 794 Euro erstatten. Diese Differenz muss gegebenenfalls von den Patienten selbst getragen werden, was zu einem finanziellen Druck auf die Bürger führt.

Viele Landkreise bemängeln die intransparente Kostenrechnung und die nicht anerkannten Musterkalkulationen, die als Grundlage für die Rückerstattungen dienen. In Märkisch-Oderland haben die ersten Zahlungsaufforderungen bereits ihren Weg zu den Patienten gefunden. Diese Aufforderungen könnten auch in anderen Landkreisen folgen, während in Oberhavel und Oberspreewald-Lausitz bisher keine Rechnungen versendet worden sind. Die Zuzahlungen variieren je nach Landkreis und können in Märkisch-Oderland sogar bis zu 451 Euro für einen Einsatz betragen.

Politische Reaktionen und Ausblick

Die Landesregierung hat angekündigt, sich aktiv in den Streit einzuschalten. Ministerpräsident Dietmar Woidke wird Gespräche mit Gesundheitsministerin Britta Müller sowie Vertretern der Landkreise und Krankenkassen führen. Die Gesundheitsministerin appelliert eindringlich an die Landkreise, zurück an den Verhandlungstisch zu kommen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei wird auch auf die Notwendigkeit eines geeinten Kalkulationsmodells für die Rettungsdienstgebühren hingewiesen.

Die Auseinandersetzung zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen zieht dabei nicht nur finanzielle Konsequenzen nach sich. Auch in der politischen Arena gibt es Stimmen, die die Debatte kritisch betrachten. Während die CDU-Gesundheitspolitiker Lösungen fordern, kritisieren AfD-Abgeordnete die Versäumnisse der Landesregierung. Gleichzeitig zeigt sich das Bedauern von SPD-Abgeordneter Nadine Graßmel darüber, dass die Thematik auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird.

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